Mo
15
Dez
2008
Kurios: kein Recht aufs Smiley
Die Smileys haben ihre Freiheit wieder. Beinahe wäre das zwinkernde Emoticon fix unter die Haube von Oleg Teterin gekommen. Der Russe wollte sich das international gebräuchliche Zeichen nämlich patentieren lassen. Privatanwender hätten es dann weiterhin verwenden dürfen, Unternehmer jedoch nur gegen eine Lizenzgebühr. «Njet» heisst es jetzt allerdings seitens der russischen Markenwächter. Sie stellten fest, dass das Emoticon nicht geschützt werden kann, da ein Freihaltebedürfnis bestünde.
Das Original-Smiley hat übrigens ein US-amerikanischer Werbegrafiker erfunden. 1982 hielt das lachende Gesicht in der Informatik seinen Einzug, um Scherze entsprechend zu
kennzeichnen.
[Quelle: www.pctipp.ch]
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